Sie schämen sich nicht!
November 23rd, 2008Die Macher des Staatsterrors genannt "Hartz IV" sind allenthalben bekannt. Sie heißen Hartz, Schröder, Fischer, Müntefering, Clement, Merkel, Steinmeier, Schäuble und und und .....
Doch ist diese Bande menschheitsentfernter Unwissender kaum als alleinig Schuldig zu betrachten. Ihr Denken ist zu ferngesteuert und zu diffus, als dass es irgendeine Wirkung haben könnte.
Seine Wirkung erzielt dieses deffekt diffuse Denken dadurch, dass innerhalb einer ganz anderen Teilschicht unserer Bevölkerung, der Schicht der tatsächlichen Täter, die verwaschenen Ideen der Macher als Order angesehen werden, die kritik- und talentlos ausgeführt zu werden hat.
Wer sind die Täter? Sie sind irgendjemandes Nachbarn, sie sind in irgendwelchen Kegelclubs, man findet sie im Kino oder Theater, sie singen in irgendwelchen Gesangsvereinen, sie spielen in irgendwelchen Fußballclubs. Sie sehen aus wie Du und ich.
Sie sind nicht leicht erkennbar, weil sie ihre ungeheuerlichen Erziehungs- und Sozialisierungsdefizite hinter einer Fassade der Normalität verbergen. Doch innerlich sind sie die Zuhälter der Hartz-IV-Gesetze.
Sie sind die perfekt funktionierenden Mitläufer und Ja-Sager eines Systems, das von einer verschwindend kleinen Minderheit gesteuert wird, den Ackermännern der Republik; einer Minderheit, deren schwere Erkrankung der eines Rauschgiftsüchtigen ähnelt.
Der aufmerksame Leser wird bereits wissen, um welche Personengruppe es in diesem Beitrag geht. Wir sprechen von den Durchführern der Hartz-Gesetze. Gut, Gesetze sind es nicht. Es ist der Auswuchs einer extrem kranken Denkweise.
Doch kommen wir auf die kleinen Täter zu sprechen, die durch und mit ihren Taten groß werden. Wir sprechen von den Fallmanagern, den persönlichen Ansprechpartnern, den Sachbearbeitern und wie sie alle heißen. Um was für Menschen handelt es sich?
Man bekommt den Eindruck, als handele es sich um Menschen, die bereits im zarten Kindesalter auf den Spielplätzen und Schulhöfen allein in der Ecke stehen mussten, die gehänselt und geärgert wurden und sich nun in einer Position sehen, in der sie sich an der ganzen Welt rächen können. Es sind Menschen, deren Erziehung in völlig falschen Bahnen verlaufen ist. Sie haben nie gelernt, was Menschlichkeit und Anstand bedeuten. Sie folgen skrupellos ihren Anführern und schalten das Hirn dabei aus. So haben sie es gelernt und so will es der Chef. Sie sind die personifizierten Erziehungsfehler.
Verschärfend kommt eine immense Unwissenheit hinzu. Ein gesunder Fallmanager sieht das SGB nur von außen und hält es für die gesamtdeutsche Verfassung. Dass es aber tatsächlich ein Grundgesetz gibt, bleibt ihnen lebenslang verborgen. Es gibt Dinge, die es nicht geben darf, so meinen sie. Dazu gehören auch die gesetzlichen und die naturgegebenen Rechte aller Menschen.
Ach - die Rechte stehen ja auch im Grundgesetz. Leider ist das Grundgesetz nicht für Fallmanager gedacht. Sie basteln sich, oft in gemeinsamer Kleinarbeit mit ihren Leadern, ihr eigenes kleines Grundgesetz und benutzen das richtige zum Basteln ihrer Papierschwalben. Seit es Fallmanager gibt, hat das Grundgesetz völlig an Bedeutung verloren. Dass es für Politiker ohnehin nicht bindend ist, ist eine Tatsache. Doch der winzige Mitläufer hinter dem Schreibtisch ist letztlich der Täter. Nur diese unmittelbaren Täter sind es, die die grausamste Politik seit Kriegsende befürworten und durchsetzen. Ihnen sind Menschenrechte vollkommen egal.
Rechtsverletzung ist an der Tagesordnung. Skrupellosigkeit ebenso. Logisch. Wer mit einem skrupellosen Gesetz sein Geld verdient, kann auch nur skrupellos sein.
Aktion gegen Nichtanerkennung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Argen und Kommunen
November 6th, 2008Die Fälle häufen sich, in denen Schwerbehinderte und chronisch Kranke trotz gültiger AU zu Terminen in die Arge eingeladen, oder zur Teilnahme an Maßnahmen gezwungen werden.
Viele Sachbearbeiter verlangen neuerdings zusätzliche Atteste über die Bettlägerigkeit oder Gehunfähigkeit. Für ein derartiges Verhalten gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch eine sonst wie geartete Begründung. Die dabei entstehenden unnötigen Kosten hat der Erwerbslose selber zu tragen.
Die Aktiven Erwerbslosen in Deutschland (AEiD) haben zu diesem Thema eine Aktion gestartet.
Ein Mitglied des Bundestages und des Sozialausschusses wurde bereits informiert und war entsetzt über die Vorgehensweise der Ämter. Die AEiD bitten alle Betroffenen sich zu melden, um ihren persönlichen Fall zu beschreiben. Natürlich können die Fälle auch per E-Mail oder mit persönlicher Nachricht im Forum geschildert werden. Anonymität wird selbstverständlich zu gesagt. Je mehr Fälle bekannt werden, umso erfolgreicher kann man gegen diese Vorgehensweise agieren.
Geister und Gespenster
Oktober 30th, 2008Ich habe heute früh Merkel im Fernsehen gesehen.
Es ist Halloween ![]()
Anwalt für Sozialrecht unter Anklage
Oktober 17th, 2008Prozess des anwaltlichen Standesverfahrens gegen den Sozialanwalt Kroll
im Sitzungssaal 1, Oberlandesgericht Oldenburg,
Richard-Wagner-Platz 1,
am 27.10.2008 um 10:00 Uhr
Herr Rechtsanwalt Alfred Kroll beschreibt auf seiner Homepage die gegen ihn angestrengten anwaltlichen Standesverfahren.
Der Generalstaatsanwalt ist Ankläger zu angeblich unsachlichen Ausführungen in RA Kroll´s schriftlicher Verfahrensdidaktik. Die Anwürfe entstammen einem Landkreis, der RA Kroll unsachliche gerichtliche Verfahrensführung in Behindertenangelegenheiten vorwirft.
Das jüngste Verfahren hat an Brisanz zugenommen, wie zwei der hauptsächlichen Anschuldigungsschriften zeigen; es gibt weitere. Wir sprechen mit diesem Sondernewsletter alle an, die einer Solidaritätsbekundung zustimmen können.
Hiermit möchten die AEiD eine Verbreitung dieser Information erreichen und reichliche Zustimmmung zur Vorgehensweise von RA Kroll einholen. Ziel ist, dass der einzige Fachanwalt in der Bundesrepublik in besonderen pädagogischen Behindertenangelegenheiten sich der Solidarität der Unterzeichner öffentlich sicher ist. Dass er sieht, es gibt viele Bürger, die der Behördenwillkür trotzen wollen, sein Tun befürworten und ihm zur Verhandlung Geschick wünschen.
Zur gleichen Sache schreibt Gegenwind 239 - Oktober 2008:
Soll Rechtsanwalt Alfred Kroll mundtot gemacht werden?
(noa) Am 27. Oktober 2008 um 10 Uhr steht der auch in Wilhelmshaven bekannte und geschätzte Oldenburger Rechtsanwalt Alfred Kroll vor Gericht – dann nicht an der Seite eines Mandanten, der um sein Recht kämpfen muss, sondern diesmal in eigener Sache.
Im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz 1 wird es ein Anwaltsgerichtsverfahren (1) geben, bei dem Alfred Kroll nachgewiesen werden soll, dass er sich in Schriftsätzen „unsachlich“, „herabsetzend“, „polemisch“ usw. usf. über Amtsleiter von Sozialleistungsbehörden geäußert habe. Entsprechende Verfahren gegen Kroll gab es schon in der Vergangenheit.1997 wurde eines gegen eine Entschuldigung bei zwei Behördenvertretern, die sich auf den Schlips getreten fühlten, und eine Zahlung von 2000 DM Geldbuße eingestellt; 2001 wurde eines niedergeschlagen, weil dem Anwalt die ihm vorgeworfenen Entgleisungen nicht nachgewiesen werden konnten.
Wer Alfred Kroll kennt – z.B. die Gäste der ALI-Versammlungen, bei denen er als Referent auftrat, seine StudentInnen an der Universität Oldenburg oder die Beschäftigten von Hilfsdiensten, die ihn als Referenten zu Fortbildungsveranstaltungen eingeladen hatten – weiß, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darum geht, Unrecht anzuprangern. Wir haben ihn im Gegenwind entsprechend zitiert. „Rechtsbruch, Missbrauch, Willkür“ hat er dem Job-Center Wilhelmshaven vorgeworfen (GW 207), eine „skandalöse Rechtsauffassung“ hat er ihm bescheinigt (GW 219), und zum Thema „Kinderwohngeld“ hat er gesagt, wenn das Job-Center Hartz IV-Eltern dazu auffordere, Wohngeld für ihre Kinder zu beantragen, dann sei das „Nötigung zum Rechtsbruch“ (GW 228).
Wer Kroll kennt, rechnet auch bestimmt nicht damit, dass er nun angesichts eines Standesverfahrens die Füße stillhalten wird. Kroll bearbeitet jährlich ca. 1000 Fälle im Zusammenhang mit Hartz IV, darunter wohl die meisten Klagen Wilhelmshavener Betroffener, und er vertritt häufig und engagiert Menschen mit Behinderungen. In seiner Pressemitteilung über das neuerliche Verfahren gegen ihn äußert er, dass er „im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung (...) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen“ musste, wenn seine Mandanten „eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (...) ausgesetzt“ waren. Zu seiner teilweise drastischen Wortwahl sieht er sich verpflichtet, wenn es darum geht, Hilfebedürftigen zu ihrem Recht zu verhelfen.
In der Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft werden Kroll (exemplarisch nur) zwei Pflichtverletzungen vorgeworfen, und es wird gesagt, er greife „in seinen Schriftsätzen immer wieder zu Formulierungen, die wegen ihrer Unsachlichkeit bei den Sozialbehörden, aber auch bei den Gerichten Anstoß erregen.“ Und eine enttäuschte Erwartung formuliert die Generalstaatsanwaltschaft auch: Die Einstellung des Verfahrens 1997 gegen Zahlung von 2000 DM war „mit der Erwartung verknüpft, dass der Rechtsanwalt in Zukunft das Gebot der Sachlichkeit beachten wird.“ Aber dennoch habe Kroll danach wieder Anlass zu Beschwerden beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer und dadurch zu einem Standesverfahren gegeben. Besonders empörend findet die Generalstaatsanwaltschaft es offenbar, dass Kroll „sogar während der laufenden vorgenannten Verfahren sein unsachliches Verhalten (...) fortsetzte.“
Was ist so unsachlich an Krolls Schriftsätzen und seinen Einlassungen vor Gericht? Er wirft Sozialbehörden „Nötigung“ und „unterlassene Hilfeleistung“ vor, nennt die Verweigerung von Leistungen, auf die seine MandantInnen Anspruch haben, „skandalös“ und bezeichnet sie als „eklatanten Rechtsbruch“.Alfred Kroll wünscht sich die Verhandlung gegen ihn öffentlich und in einem großen Gerichtssaal, denn er will „das eingeleitete Standesverfahren zum Anlass nehmen, die interessierte Öffentlichkeit über wiederholt registrierte Behördenwillkür zu Lasten von behinderten Menschen umfassend zu informieren, nicht zuletzt, damit sich die Öffentlichkeit ein grundlegendes Bild über den Behördenumgang gegenüber behinderten Menschen und damit einhergehende skandalöse Beschneidungen ihrer elementaren Grundrechte machen kann.“ Und er will die Gelegenheit seines Verfahrens nutzen, um zu zeigen, dass auch bei der Anwendung von Hartz IV erhebliche Rechtsverstöße an der Tagesordnung sind. Womöglich wird die Generalstaatsanwaltschaft ihm genau diese Absicht auch noch zum Vorwurf machen. Wahrscheinlich wäre manch anderer angesichts eines solchen Verfahrens schon längst eingeknickt und hätte sich fortan gemäßigt, um die eigene Haut zu retten – Alfred Kroll nicht!
(1)Ein Anwaltsgerichtsverfahren ist ein spezialrechtlicher Gerichtsweg für Verstöße eines Rechtsanwaltes gegen die für Rechtsanwälte geltenden Gesetze und Verhaltensvorschriften. Das Anwaltsgericht ist ein staatliches Gericht; für die Dauer eines Verfahrens hat ein Rechtsanwalt die Stellung eines hauptberuflichen Richters. Die möglichen Sanktionen in einem solchen Verfahren sind: Warnung, Verweis, Geldbuße bis 25.000 Euro, eine Kopplung von Verweis und Geldbuße, ein zeitlich begrenztes Vertretungsverbot und der Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft.
Die Bitte der AEiD ist, dass eine weite Verbreitung der Solidarität entsteht. Nehmt alle diese Texte in freie Regie und in die Veröffentlichung. Wir wünschen uns eine größtmögliche Öffentlichkeit und - wenn persönliche Beteiligung am Prozesstag nicht möglich ist - eine Solidaritätsbekundung, die möglichst viele dort auf seiner HP im Leserbrief abgeben oder sie anderweitig öffentlich kundtun.
Reaktion auf Merkels Unwissenheit
Juni 25th, 2008Merkels Aussage ist die Grundlage für einen Überprüfungsantrag. Bei Gegen Hartz gibt es einen Vorschlag, den alle Betroffenen nutzen sollten.